Die Revisionskommissionen sind – durch die Direktwahl auf den Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der Kreise und Bezirke bzw. Länder sowie auf dem Parteitag legitimierte – von den Vorständen der Partei unabhängige Organe der Kontrolle der Finanzpolitik der Partei. Die Mitglieder der Revisionskommissionen erstatten den jeweiligen Parteikonferenzen mindestens zweijährlich Rechenschaft über ihre Tätigkeit.
Die Revisionskommissionen überprüfen die Finanzführung auf der jeweiligen Ebene. Ihnen sind auf Verlangen jederzeit und uneingeschränkt die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Ihre Mitglieder sind bei der Erarbeitung des Finanzetats und größerer Finanzierungsaufgaben in Erfüllung politischer Beschlüsse, hinzunehmen und über deren Entwicklung regelmäßig zu informieren.
Im Mittelpunkt der Revisionen, die regelmäßig, mindestens jedoch einmal in drei Monaten vorzunehmen sind, stehen:
· die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben, der Bestände an Bargeld, der Bestände auf den Konten sowie der Beitragsmarken;
· die regelmäßige Kontrolle der Beitragsabrechnungen sowie die Entwicklung des Aufkommens aus Sondermarken, Sammlungen und Spenden;
· die Kontrolle über den sparsamen, effektiven Umgang mit den Mitteln und materiellen Werten der Partei.
Die/der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied der Zentralen Revisionskommission gehört der Finanzkommission des Parteivorstandes an.
Die/der Vorsitzende oder ein/e von der jeweiligen Revisionskommission benannte/r Vertreter/in nimmt an den Vorstandstagungen auf der jeweiligen Ebene der Partei mit beratender Stimme teil.
Die Kommissionen sind verpflichtet, kritischen Hinweisen aus der Partei sofort nachzugehen und ihre Ergebnisse dem jeweiligen Vorstand vorzutragen.
Die Revisionskommissionen haben Antragsrecht im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches.
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